3 Arbeitsrecht-Mythen

Immer wieder tauchen Arbeitsrecht-Mythen auf, von denen keiner so recht weiß, ob sie nun der Wahrheit entsprechen. Hier gibt es 3 beliebte Mythen zum Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht-Mythos 1: Temperatur am Arbeitsplatz
Ein Arbeitsrecht-Mythos ist beispielsweise, dass der Arbeitsplatz immer schön warm sein muss. Das stimmt nur zum Teil. Früher gab es genaue Vorschriften, welche Temperatur welcher Arbeitsplatz haben muss. So mussten früher Büros eine Temperatur von 20 Grad Celsius aufweisen. Heutzutage ist das anders. Die Temperatur ist abhängig von den Räumlichkeiten, der Arbeit selbst und der körperlichen Beanspruchung der Arbeit.
Arbeitsrecht-Mythos 2: Arbeit in der Kälte
Dass bei Minusgraden nicht im Freien gearbeitet werden muss, ist ebenfalls nur ein Mythos und entspricht nicht der Wahrheit. Arbeitsplätze im Freien müssen lediglich frei von jeglicher Art von Gefahren sein und dürfen nicht gesundheitsgefährdend sein. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Angestellten passende Arbeitskleidung bereitstellen, die sie beispielsweise vor Kälte, Regen und Frost schützt.
Arbeitsrecht-Mythos 3: Pünktlichkeit bei Glatteis
Dritter Arbeitsrecht-Mythos ist, dass bei Glatteis keine Pflicht für Pünktlichkeit besteht. Auch das ist eindeutig falsch! Arbeitnehmer verpflichten sich vertraglich dazu, zu einer festgelegten Zeit auf der Arbeit zu sein und zu arbeiten, egal bei welchem Wetter.